Im brandenburgischen Märkisch-Oderland gibt es sie bereits seit einem Jahr, Potsdam will sie nicht, andere Landkreise wie Oder-Spree und Oberspreewald-Lausitz haben kürzlich mit der Ausgabe begonnen: die Bezahlkarte für Geflüchtete. Seit Ende 2023 die Ministerpräsident:innen sich darauf einigten, das restriktive Zahlungsmittel einzuführen, gibt es Kritik.
Die Bezahlkarten sind keine gewöhnlichen Girocards oder Kreditkarten, mit denen sich frei haushalten lässt. Vielerorts sind etwa Bargeldabhebungen auf 50 Euro pro Monat begrenzt, Überweisungen sind in der Regel nicht erlaubt. Das schränkt die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben massiv ein und erschwert den Betroffenen, ihr Existenzminimum zu sichern.
Für die Überweisungsproblematik setzen daher Länder wie Bayern auf eine Freischalt-Lösung: Die Bezahlkarten-Nutzer:innen können beantragen, dass Überweisungen an ihren Sportverein, die Deutsche Bahn oder auch die eigene Anwältin auf eine Erlaubnis-Liste kommen. Offenbar hat sich auch das Innenministerium in Brandenburg mit diesem Ausweg beschäftigt und deshalb die Landesdatenschutzbeauftragte nach ihrer Einschätzung gefragt.
In ihrem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 wird deutlich: Begeistert ist die brandenburgische Landesdatenschützerin Dagmar Hartge von der Idee nicht. Ihre Behörde hält eine solche Liste und „die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten für die Leistungserbringung nicht für erforderlich und damit für unzulässig“.
Die Behörde geht das alles nichts an
Einer der datenschutzrechtlichen Kritikpunkte: Um zu prüfen, ob eine Überweisungsempfängerin freigegeben werden soll, müssen Antragstellende zusätzliche Unterlagen einreichen – zum Beispiel eine Rechnung. „Den zahlungsbegründenden Unterlagen lassen sich zudem meist sensible Informationen entnehmen, etwa Daten eines Kindes zur Anmeldung in einem Verein“, heißt es im Bericht. Wenn es um Geldzahlungen an Institutionen geht, die etwas über Weltanschauung oder Religion verraten, wird es besonders sensibel.
Alexandra Keiner ist Soziologin und Doktorandin am Weizenbaum-Institut, wo sie auch zu Bezahlkarten forscht. Sie beschreibt noch ein weiteres Problem bei den Freischaltungen: „Bis das umgesetzt wird, das kann Wochen dauern“, sagt sie. Betroffene müssen sich also auf Wartezeiten einstellen. „Und wenn die Person zum Beispiel eine Anwältin ist, weiß die Behörde schon, dass du planst, gegen die vorzugehen, bevor du auch nur dazu beraten wirst.“
Grundsätzlich teilt die Datenschutzbehörde mit, sie sehe es „nicht als Aufgabe der Leistungsbehörde an, das Ausgabeverhalten der Geflüchteten durch Beschränkungen und punktuelle Freigaben zu beeinflussen“. Kurzum: Es geht die Behörde nichts an, wie und wofür die Betroffenen ihr Geld ausgeben. Könnten sie einfach frei über ihr Geld entscheiden, bräuchte es auch keine manuellen Freigaben.
Ein datenschutzrechtlicher Ausweg wäre es, bestimmte Empfänger pauschal zu erlauben – als Beispiel nennt die Datenschutzbehörde etwa Telekommunikationsanbieter oder medizinische Versorgungszentren. „Ob dieses Vorgehen zulässig ist, entscheidet sich dann allein an fachrechtlichen Regelungen.“
Ob Bezahlkarten aber überhaupt zulässig sind, müssen bald Gerichte klären. Derzeit laufen an mehreren Orten in Deutschland Klagen gegen das Instrument. Die Argumentation der Kritiker:innen: Die Beschränkungen bei den Karten verletzen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.
Woran sich auch keiner stört ist das Amazon,Ebay generell ausgeschlossen wurden. Offenbar auch nicht Amazon oder Ebay. Fragen Sie doch einmal nach??? Da sieht man einmal die Doppelmoral jener Konzerne, dessen Rechtsabteilung wäre ohne weiteres in der Lage gegen jene Wettbewerbsverzerrung vorzugehen. Auch das Problem mit der Überweisung ist genau deswegen ja fragwürdig, weil es jene ausnimmt die nicht auf die Freigabelisten stehen.
Jeder der das beführwortet sollte sich mal vorstellen das jeder Cent den man ausgibt penibel überwacht wird und man sich vor jeder Überweisung erst mal das Ok von einer übergeordneten Instanz holen muss, vielleicht sogar sich zusätzlich für etwas völlig normales rechtfertigen. Man wird über sein Geld komplett überwacht. Für was, für wen und wo ausgegeben. Also, bevor man das absegnet, muß man sich erst mal in die Lage dieser bevormundeten Menschen hineinversetzen. Mir fällt zu diesem Vorgang eigentlich nur ein Wort ein: Entwürdigend.